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27.11.2021
Kontrolle von Biotonnen
Die bereitgestellten Bioabfallgefäße werden seit Mai 2021 von Mitarbeiter*Innen des AWB unmittelbar vor der Leerung auf deren Inhalt hin kontrolliert. Oberste Priorität: keine Kunst- bzw. Fremdstoffe in Biotonnen! Bioabfallgefäße dürfen ausschließlich mit Abfällen aus natürlichen, kompostierbaren Stoffen wie Pflanzenteilen aus dem Garten oder Lebensmittelresten aus der Küche befüllt werden. Produkte aus biologisch abbaubarem Kunststoff, auch sog. kompostierbare Abfallbeutel dürfen nicht in die Biotonne. Diese Produkte verrotten nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit. Verbleibende Kunststoffschnipsel beeinträchtigen dann die Qualität des Kompostes und erschweren die Vermarktung. Zum Einpacken von feuchten Küchenabfällen dürfen Zeitungspapier oder Papiertüten verwendet werden.
Falsch befüllte Bioabfallgefäße werden nicht geleert!
Das Gefäß muss nachsortiert werden. Die erneute Bereitstellung ist dann erst wieder bei der nächsten regulären Leerung möglich oder muss als kostenpflichtige Sonderleerung beauftragt werden!
Quelle: AWB-LM.de
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